Arbeitsrecht
Als Fachanwalt Arbeitsrecht müssen besondere Kenntnisse nachgewiesen werden (§10 FAO):
- Individualarbeitsrecht, dies umfasst
- Abschluss und Änderungen des Arbeitsvertrages und Berufsausbildungsvertrages
- Inhalt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Berufunsausbildungsverhältnisses einschließlich des Kündigungsschutzes
- Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung
- Schutz besonderer Personengruppen, insbesondre der Schwangeren und Mütter, der SChwerbehinderten und Jugendlichen
- Grundzüge des Arbeitförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts
- Kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertragsrecht, Personalvertretungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampfrechts und Mitbestimmungsrechts)
- Verfahrensrecht





