Anwalt Schnellsuche  

Abgeltungsklausel mit "starrer" Abgeltungsquote


BGH 8. Zivilsenat, Urteil vom 18.10.2006, AZ: VIII ZR 52/06

Leitsatz des Gerichts:

Eine Formularklausel in einem Mietvertrag, die den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Zahlung eines allein vom Zeitablauf abhängigen Anteils an den Kosten für noch nicht fällige Schönheitsreparaturen nach feststehenden Prozentsätzen auch dann verpflichtet, wenn ein diesem Kostenanteil entsprechender Renovierungsbedarf aufgrund des tatsächlichen Erscheinungsbilds der Wohnung noch nicht gegeben ist (Abgeltungsklausel mit "starrer" Abgeltungsquote), ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, weil sie den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. 
Schadensersatz trotz unwirksamer Schönheitsreparaturen Klausel26.11.07
Eine interessante Frage im Mietrecht ist, ob der Vermieter... ›› mehr


keine Mieterhöhung wg Schönheitsreparaturen03.11.07
Das AG Hamburg (Az: 49 C 214/07) stellt sich mit seiner... ›› mehr


endgültige Erfüllungsverweigerung Schönheitsreparaturen03.11.07
Wohnraummiete: Endgültige Erfüllungsverweigerung des... ›› mehr


starre Fristenpläne bei Schönheitsreparaturen03.11.07
Formularmäßiger Wohnraummietvertrag:... ›› mehr


Schrottimmobilien - Verjährung von Ansprüchen Geschädigter
26.03.07
Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs äußert... ›› mehr


Entziehung des Wohnungseigentums
26.03.07
26.März 2007 Wer über eine lange Zeit sein... ›› mehr


Minderung und Kündigung wegen Mangel trotz voller Mietzahlung möglich14.02.07
Auch wer in Kenntnis eines Mangels weiterhin die volle... ›› mehr


Abgeltungsklausel mit "starrer" Abgeltungsquote16.08.06
BGH 8. Zivilsenat, Urteil vom 18.10.2006, AZ: VIII ZR... ›› mehr