keine Mieterhöhung wg Schönheitsreparaturen
Das AG Hamburg (Az: 49 C 214/07) stellt sich mit seiner aktuellen Entscheidung bewusst gegen die Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (Az: 7 U 186/06).
Leitsatz:
- Ist eine Klausel über die Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam, so begründet dies kein Recht des Vermieters, im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens nach § 558 BGB einen entsprechenden Zuschlag auf die Miete zu verlangen.
| Schadensersatz trotz unwirksamer Schönheitsreparaturen Klausel | 26.11.07 |
| Eine interessante Frage im Mietrecht ist, ob der Vermieter... ›› mehr | |
| keine Mieterhöhung wg Schönheitsreparaturen | 03.11.07 |
| Das AG Hamburg (Az: 49 C 214/07) stellt sich mit seiner... ›› mehr | |
| endgültige Erfüllungsverweigerung Schönheitsreparaturen | 03.11.07 |
| Wohnraummiete: Endgültige Erfüllungsverweigerung des... ›› mehr | |
| starre Fristenpläne bei Schönheitsreparaturen | 03.11.07 |
| Formularmäßiger Wohnraummietvertrag:... ›› mehr | |
| Schrottimmobilien - Verjährung von Ansprüchen Geschädigter | 26.03.07 |
| Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs äußert... ›› mehr | |
| Entziehung des Wohnungseigentums | 26.03.07 |
| 26.März 2007 Wer über eine lange Zeit sein... ›› mehr | |
| Minderung und Kündigung wegen Mangel trotz voller Mietzahlung möglich | 14.02.07 |
| Auch wer in Kenntnis eines Mangels weiterhin die volle... ›› mehr | |
| Abgeltungsklausel mit "starrer" Abgeltungsquote | 16.08.06 |
| BGH 8. Zivilsenat, Urteil vom 18.10.2006, AZ: VIII ZR... ›› mehr | |





