Anfangsrenovierung
WuM 2004, 87-88
Beim Zusammentreffen einer Anfangsrenovierungsklausel mit der Übertragung der laufenden Schönheitsreparaturen ist die Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen insgesamt nicht wirksam auf den Mieter abgewälzt worden.





